Darf ich mein Leasy-Gerät privat nutzen – und wem gehört es?
Hardware über den Arbeitgeber leasen bringt viele Vorteile. Hier erfährst du alles zur erlaubten Privatnutzung, den Eigentumsverhältnissen und wie dein Gerät abgesichert ist.
Private Nutzung: Was ist erlaubt?
Ja, die private Nutzung ist ausdrücklich und ohne Einschränkungen erlaubt! Du kannst dein Gerät im Alltag genau wie dein eigenes verwenden – egal ob zu Hause, unterwegs oder im Ausland.
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Volle Flexibilität: Das Installieren von eigenen Apps, die Nutzung von Streamingdiensten sowie persönliche Einstellungen und Software sind komplett freigestellt.
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Zubehör koppeln: Du kannst jederzeit eigenes Zubehör (z. B. Kopfhörer oder Tastaturen) mit dem Gerät verbinden.
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Mehrere Geräte: Wenn dein Budget es zulässt, kannst du auch problemlos mehrere Geräte gleichzeitig leasen (z. B. ein Smartphone und ein Tablet).
Automatischer Geräteschutz
Damit du dein Gerät völlig unbesorgt nutzen kannst, ist eine Absicherung bereits integriert:
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Alle Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Kopfhörer, etc.) sind über become.1 automatisch geschützt – ohne separaten Vertrag und ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Eigentum: Wem gehört das Gerät?
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Während der Laufzeit: Das Gerät gehört offiziell dem Leasinganbieter. Dein Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und überlässt es dir für die 24 Monate zur Nutzung.
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Nach der Laufzeit: Sobald die 24 Monate vorbei sind, hast du die Möglichkeit, das Gerät zu übernehmen. Erst nach dem Kauf geht es ganz offiziell in dein privates Eigentum über.