DATEV Lohn Und Gehalt - Welche Lohnarten Werden Genutzt?
In diesem Artikel erhältst du eine vollständige Übersicht über alle Lohnarten in DATEV Lohn und Gehalt, die für die Abrechnung der verschiedenen become1-Benefits verwendet werden. Du erfährst direkt, welche Lohnarten neu kopiert werden müssen, wo die Verknüpfung von Folgelohnarten gelöscht werden muss und welche Standard-Lohnarten unverändert genutzt werden.
WICHTIG: Achte beim Kopieren von Vorlage-Lohnarten (z. B. LA 2820 oder LA 2310) zwingend darauf, in der Registerkarte „Folgelohnarten“ die alte Historie zu löschen. So verhinderst du unerwünschte Automatikbuchungen oder Fehler in den Folgeperioden.
Übersichtstabelle aller Lohnarten
| Benefit | LA-Nr. | Vorlage-LA | Aktion / Anpassung | Anlage-Typ |
| Essenszuschuss (st.frei) | 3701 |
Standard | Bezug, st- und sv-frei | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Essenszuschuss (pauschal) | 4444 |
2820 | Folgelohnart 9003 in Historie löschen | Kopie von LA 2820 |
| Steuerfreie Aufmerksamkeiten | 1234 |
2480 | Kopieren & Bezeichnung anpassen | Kopie von LA 2480 |
| Internetzuschuss (pauschal) | 2760 |
Standard | Pauschalversteuerter Internetzuschuss | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Gesundheitsförderung | 3333 |
3701 | Kopieren & Bezeichnung anpassen | Kopie von LA 3701 |
| Erholungsbeihilfe | 6666 |
2310 | Folgelohnart 9011 in Historie löschen | Kopie von LA 2310 |
| Kinderbetreuung | 3320 |
Standard | Kinderbetreuungszuschuss | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Mobilitätszuschuss (st.frei) | 2956 |
Standard | Steuerfreier Mobilitätszuschuss | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Mobilitätszuschuss (pauschal) | 2951 |
Standard | Pauschalversteuerter Mobilitätszuschuss | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Steuerfreier Sachbezug | 2480 |
Standard | Sachbezug st/sv-frei | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
| Pauschalverst. Sachbezug | 2740 |
Standard | Sachzuwendung, p. St., SV-pfl. | Standard-LA (nicht neu erstellen) |
Detailübersicht nach Benefits
1. Essenszuschuss (Digitaler Essensbon)
- Steuerfreier Anteil:Nutze die bestehende Standard-Lohnart 3701 („Bezug, st- und sv-frei“). Eine Neuerstellung ist nicht erforderlich.
- Pauschalversteuerter Anteil (Lohnart 4444):
- Gehe im Mandanten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.
- Wähle die Lohnart 2820 aus und klicke oben rechts auf das Kopiersymbol.
- Vergib die Lohnartennummer 4444 und benenne sie z. B. „Sachbezugswert Essenszuschuss (pauschalverst.)“.
- Wechsle in der kopierten Lohnart in die Registerkarte Folgelohnarten.
- Markiere die Zeile mit der Folgelohnart 9003 und klicke auf Zeile löschen.
2. Steuerfreie Aufmerksamkeiten (Persönliche Anlässe)
- Lohnart 1234:
- Gehe im Mandanten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.
- Wähle die Lohnart 2480 aus und klicke oben rechts auf das Kopiersymbol.
- Vergib die Lohnartennummer 1234 und benenne sie z. B. „Steuerfreie Aufmerksamkeit“.
3. Gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Lohnart 3333:
- Gehe im Mandanten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.
- Wähle die Lohnart 3701 aus und klicke oben rechts auf das Kopiersymbol.
- Vergib die Lohnartennummer 3333 und benenne sie z. B. „Zuschuss zu zertifizierten Gesundheitsmaßnahmen“.
4. Erholungsbeihilfe
- Lohnart 6666:
- Gehe im Mandanten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.
- Wähle die Lohnart 2310 aus und klicke oben rechts auf das Kopiersymbol.
- Vergib die Lohnartennummer 6666 und benenne sie als „Erholungsbeihilfe“.
- Wechsle in der kopierten Lohnart in die Registerkarte Folgelohnarten.
- Markiere die Zeile mit der Folgelohnart 9011 und klicke auf Zeile löschen.
5. Weitere Standard-Lohnarten (Nicht neu erstellen)
Folgende Standard-Lohnarten sind bereits in DATEV Lohn und Gehalt enthalten und werden direkt genutzt:
- Lohnart 2956: Steuerfreier Mobilitätszuschuss
- Lohnart 2951: Pauschalversteuerter Mobilitätszuschuss
- Lohnart 3320: Kinderbetreuungszuschuss
- Lohnart 2760: Pauschalversteuerter Internetzuschuss
- Lohnart 2480: Steuerfreier Sachbezug („Sachbezug st/sv-frei“)
- Lohnart 2740: Pauschalversteuerter Sachbezug („Sachzuwendung, p. St., SV-pfl.“)
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