Mitarbeitende in Elternzeit
Einige Benefits sind an die tatsächliche Erwebstätigkeit im Unternehmen gebunden. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, jedoch können Arbeitnehmende ihre Erwerbstätigkeit pausieren oder diese in Teilzeit verrichten.
Sofern die Erwerbstätigkeit während der Elternzeit vollständig pausiert wird, empfehlen wir eine Pausierung der become.1 Benefits ab Beginn bis Ende der Elternzeit.
Finde hier alle Infos zur Änderung des Arbeitnehmerstatus.
Sollte es gewünscht sein den Mitarbeitenden auch während der Elternzeit weiterhin become.1 Benefits zukommen zu lassen, empfehlen wir zuvor eine Absprache mit dem Steuerberater, da Benefits an die Erwebstätigkeit im Unternehmen gekoppelt sein können.