Jobwechsel, Elternzeit oder Krankheit: Was passiert mit meinem Leasingvertrag?
Im Laufe einer Leasinglaufzeit kann sich die berufliche oder private Situation ändern – ob durch Elternzeit, einen Jobwechsel oder längere Krankheit. Hier erfährst du, was in diesen Fällen wichtig ist und wie es mit deinem Leasingvertrag weitergeht.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Wenn du das Unternehmen verlässt, endet automatisch auch der Leasingvertrag zwischen deinem Arbeitgeber und dem Leasinganbieter. In diesem Fall gibt es für dich in der Regel zwei Optionen:
- Rückgabe: Du gibst dein Gerät einfach zurück.
- Übernahme: Du nutzt die Möglichkeit, das Gerät privat zu übernehmen und abzukaufen.
Die gesamte Abwicklung und Koordination in diesem Prozess erfolgt unkompliziert über become.1.
Was passiert bei einem „Störfall“ (Elternzeit, Krankheit, Sabbatical)?
Solltest du vorübergehend aus der aktiven Lohn- und Gehaltsabrechnung ausscheiden – zum Beispiel durch die Elternzeit, eine längere Krankheit oder ein Sabbatical – greifen in der Regel folgende Lösungen:
- Aussetzen der Raten: Deine Leasingraten werden für den Zeitraum ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt nachberechnet.
- Kostenfreie Rückgabe: Du gibst das Gerät vorzeitig zurück. Dank des integrierten Geräteschutzes entstehen dir dabei keine zusätzlichen Kosten.
Hinweis: Welche dieser Optionen in deinem Fall angewendet wird, hängt von der individuellen Absprache ab. Wende dich hierzu am besten direkt an deine Personalabteilung oder deine zuständige Ansprechperson im Unternehmen.
Kann ich Leasy auch während der Ausbildung, des Studiums oder der Probezeit nutzen?
Ja, absolut! Auch wenn du dich in der Ausbildung oder der Probezeit befindest, ein Praktikum machst oder dual studierst, kannst du unser Leasing-Angebot nutzen.
Hierfür müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein monatliches Gehalt liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Dein Arbeitgeber hat dich für die Nutzung freigeschaltet.
Ob das in deinem konkreten Fall bereits möglich ist, erfährst du direkt bei deiner Personalabteilung oder deiner Führungskraft.