Wie kann ich Aufmerksamkeiten als digitale Goodies nutzen und welche Grenzen gelten?
Mit become.1 Goodies können Arbeitgeber über den Sachbezug hinaus für individuelle Anlässe digitale Aufmerksamkeiten erstellen. Dieser Artikel erklärt die Funktion und die zugehörigen steuer- und sozialabgabenfreien Höchstgrenzen.
Steuerliche Rahmenbedingungen im Überblick
Gutscheine, die als sogenannte „Aufmerksamkeiten“ ausgegeben werden, unterliegen spezifischen steuerlichen Regeln. Diese ermöglichen es dir, Mitarbeitenden über den monatlichen Sachbezug hinaus eine Freude zu bereiten:
- Maximaler Betrag: Ein Gutschein darf einen Wert von 60 Euro (brutto) pro Anlass nicht überschreiten.
- Häufigkeit: Du kannst pro Kalenderjahr maximal 3 Gutscheine pro Person für unterschiedliche persönliche Anlässe vergeben.
- Zusätzlichkeit: Die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten steht rechtlich komplett separat von der monatlichen 50-Euro-Sachbezugsgrenze. Das bedeutet, beide Benefits können im selben Monat parallel genutzt werden.
Typische Anwendungsfälle
Die Aufmerksamkeiten sind ideal, um Wertschätzung für spezielle, nicht regelmäßige Anlässe auszudrücken.
- Geburtstage
- Dienstjubiläen (z. B. 5-jährige Betriebszugehörigkeit)
- Promotion oder bestandene Abschlussprüfung
WICHTIG: Die 60-Euro-Grenze ist eine sogenannte Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn der Gutscheinwert auch nur 60,01 Euro beträgt, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Achte daher strikt auf die Einhaltung der 60-Euro-Marke.
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