🇩🇪 Wie reiche ich Holidaybelege ein?
In diesem Artikel erfährst du, wie du Belege für deine Urlaubsausgaben über die become.1-App einreichst, um den virtuellen Urlaubszuschuss deines Arbeitgebers zu erhalten.
Was ist become.1 Holiday?
become.1 Holiday ist ein Teilmodul von become.1 Flex. Es kann von deinem Arbeitgeber einzeln, in Kombination mit anderen Flex-Benefits oder im Rahmen der Vollversion bereitgestellt werden. Über dieses Modul kannst du bestimmte Urlaubsausgaben durch das Hochladen von Belegen von deinem Arbeitgeber bezuschussen lassen.
Da es sich hierbei um die gesetzliche Erholungsbeihilfe handelt, ist der Zuschuss auf eine steuerliche Obergrenze von maximal 156 € pro Kalenderjahr begrenzt. Die Auszahlung des Urlaubszuschusses erfolgt unkompliziert im Folgemonat direkt über deine Gehaltsabrechnung.
Was ist become.1 Holiday?
become.1 Holiday ist ein Teilmodul von become.1 Flex. Es kann von deinem Arbeitgeber einzeln, in Kombination mit anderen Flex-Benefits oder im Rahmen der Vollversion bereitgestellt werden. Über dieses Modul kannst du bestimmte Urlaubsausgaben durch das Hochladen von Belegen von deinem Arbeitgeber bezuschussen lassen.
Die Auszahlung des Urlaubszuschusses erfolgt unkompliziert im Folgemonat direkt über deine Gehaltsabrechnung.
Wichtige Voraussetzungen und Ausschlüsse (Regeln)
Bevor du einen Beleg einreichst, stelle bitte sicher, dass die folgenden Kriterien der Erholungsbeihilfe erfüllt sind:
- Zweck: Es ist grundsätzlich alles erstattungsfähig, was der persönlichen Erholung dient – unabhängig davon, ob die Ausgabe im In- oder Ausland getätigt wurde.
- Steuerliche Obergrenze: Der maximale Erstattungsbetrag ist gesetzlich geregelt und auf 156 € im Jahr gedeckelt. Fremdwährungen können berücksichtigt werden aber nach Umrechnung das Budget dennoch nicht überschreiten.
- Mindestdauer: Die entsprechende Leistung muss innerhalb von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Urlaubstagen bezogen werden (das Wochenende zählt hierbei mit).
- Fristen: Der Nachweis kann maximal drei Monate vor und bis zu drei Monate nach der eigentlichen Leistungserbringung eingereicht werden.
ACHTUNG – STRIKTE AUSSCHLÜSSE: Es sind keine dauerhaften Anschaffungen (z. B. Kauf von Koffern, Badehosen, Ausrüstung) und keine Abonnements erstattungsfähig! Es werden ausschließlich Dinge bezuschusst, die klar nachvollziehbar und direkt während deines Urlaubs aufgebraucht bzw. in Anspruch genommen werden.
Was kann erstattet werden? (Beispiele)
Zu den erstattungsfähigen Urlaubs- und Erholungsausgaben gehören unter anderem:
- Übernachtungen (Hotel, Ferienwohnung etc.)
- Massagen und SPA-Besuche
- Freizeitparks
- Erlebnistouren
- Sportkurse im Urlaub
- ...und vieles mehr.
Noch Fragen? Wenn’s trotz Anleitung nicht klappt oder du einen Sonderfall hast, schick uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen dir gerne weiter – in der Regel melden wir uns werktags innerhalb von 48 Stunden.