🇦🇹 Welche Infos benötige ich zur Einreichung des Mobilitätszuschusses in Österreich?
Über das become.1 Mobility-Modul kannst du dir deine Mobilitätsausgaben einfach und steuerbegünstigt von deinem Arbeitgeber bezuschussen lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Nachweise und Informationen du für die Einreichung benötigst, welche Tickets erstattungsfähig sind und worauf du bei jahresübergreifenden Fahrkarten achten musst.
Hier erfährst du wie man Belege hochlädst.
Welche Fahrten und Tickets kann ich einreichen?
Im Mobility-Modul werden ausschließlich Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Züge, Busse und lokale Nahverkehrssysteme wie die Wiener U-Bahn) erstattet.
Erstattungsfähige Tickets:
- Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (z. B. Netzkarte, Streckenkarte, Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB etc.).
- Das Öffi-Ticket muss zu Fahrten am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen (die Begünstigung ist nicht auf die reine Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beschränkt).
WICHTIG (Nicht erstattungsfähig): Einzelfahrkarten und Tageskarten sind nicht erstattungsfähig. Zudem werden ausschließlich Fahrten innerhalb Österreichs bezuschusst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Mobilitätsbeleg einreichen
Du kannst deinen Beleg flexibel über die become.1 Mobile-App oder die Web-Anwendung einreichen:
- Öffne die become.1 App auf deinem Gerät oder melde dich in der Web-Anwendung an.
- Navigiere zum Modul Mobility.
- Klicke auf den Button zum Hochladen von Belegen und wähle deinen Nachweis als PDF-Datei oder als Foto aus.
- Gib das Datum der Leistung an.
- Trage die Fahrtkosten ein.
- Schließe die Einreichung ab, um deinen Beleg zur Prüfung zu senden.
Hinweise, Tipps & Sonderfälle
1. Aufteilung bei jahresübergreifenden Tickets (z. B. Klimaticket)
WICHTIG (Kalenderjahr-Regelung): Pro Kalenderjahr können nur die Kosten erstattet werden, die auf die Monate des aktuellen Kalenderjahres entfallen.
- Beispiel: Kaufst du im Laufe des Jahres 2026 ein Klimaticket, das 6 Monate im Jahr 2026 und 6 Monate im Jahr 2027 gültig ist, kann im Jahr 2026 nur die Hälfte der Gesamtkosten (für die 6 Monate im aktuellen Jahr) erstattet werden. Die verbleibenden Kosten für das Jahr 2027 reichst du erst im Jahr 2027 ein.
2. Übertragbarkeit von Tickets
Das Öffi-Ticket darf grundsätzlich auch übertragbar sein oder beispielsweise eine Familienkarte sein.
HINWEIS: Es sind nur diejenigen Kosten begünstigt, die rein für den Arbeitnehmer selbst bzw. für eine nicht übertragbare Karte anfallen würden.
3. Nutzung des Tickets bei Dienstreisen
Wird das begünstigte Öffi-Ticket auch für Dienstreisen verwendet, dürfen für die vom Ticket abgedeckten Strecken keine zusätzlichen Fahrtkostenersätze geleistet werden.
Auszahlung des ZuschussesDie Auszahlung deines genehmigten Mobilitätszuschusses erfolgt automatisch im Folgemonat zusammen mit deiner regulären Gehaltszahlung.
Noch Fragen? Die Anleitung hat nicht ausgereicht oder du hast einen speziellen Fall? Schick uns einfach eine Nachricht an support@become1.de oder schreibe uns im Chat. Wir helfen Dir gerne weiter und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.