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🇦🇹 Welche Infos Benötige Ich Zur Einreichung Eines KITA Beleges?

Über das KITA-Modul deines Arbeitgebers kannst du die Kosten für die Kinderbetreuung bezuschussen lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen für die steuerfreie Erstattung in Österreich gelten, welche Angaben auf dem Beleg stehen müssen und wie du Dokumente bei einer Ablehnung korrigierst.

Hier erfährst du wie man Belege hochlädst.  

Was kann erstattet werden?

Kosten für die Kinderbetreuung sind unter folgenden Bedingungen steuerbegünstigt:

  • Das Kind ist zu Jahresbeginn noch keine 14 Jahre alt.
  • Für das Kind besteht im Kalenderjahr mehr als sechs Monate lang ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Der Kinderabsetzbetrag steht nur zu, wenn sich das Kind ständig in Österreich aufhält.
  • Pro begünstigtem Kind kann jährlich ein Zuschuss von höchstens 2.000 Euro steuerfrei gewährt werden.

Erstattet werden nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung selbst (inklusive Verpflegungskosten und Bastelgeld, ohne Abzug einer Haushaltsersparnis). Schulgeld, Vermittlungskosten oder Fahrtkosten sind nicht begünstigt.

Checkliste: Erforderliche Angaben auf dem Beleg

Die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson muss eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg ausstellen. Um eine Ablehnung zu vermeiden, müssen alle folgenden Angaben direkt auf dem Dokument ersichtlich sein:

  • Rechnungsdaten: Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und der genaue Zeitraum der Kinderbetreuung.
  • Kosten: Die genaue Leistung und der Rechnungsbetrag für die reine Kinderbetreuung (ggf. inkl. Umsatzsteuer).
  • Empfänger: Name und Adresse des Rechnungsempfängers.
  • Daten zum Kind: Name, Geburtsdatum, Wohnort sowie die Sozialversicherungsnummer (oder Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte) des Kindes.
  • Bei öffentlichen Einrichtungen: Name und Anschrift der Einrichtung.
  • Bei privaten Einrichtungen: Name, Anschrift sowie ein expliziter Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung.
  • Bei pädagogisch qualifizierten Personen: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer (oder Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte).

WICHTIG bei Privatpersonen: Wenn du die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person (z. B. auch ein Au-Pair mit mind. 35 Stunden einschlägiger Ausbildung) in Anspruch nimmst, musst du die Kopie des entsprechenden Qualifikationsnachweises (z. B. Kursbestätigung oder Zeugnis) zwingend als zusätzliche Seite in das PDF deiner Belege einfügen.

Was tun, wenn der Nachweis abgelehnt wurde?

Falls dein eingereichtes Dokument nicht alle oben genannten Informationen enthält, wird der Beleg abgelehnt. Du musst jedoch nicht bis zum nächsten Monat warten, um den Zuschuss zu erhalten.

TIPP: Du kannst den korrigierten Beleg noch im selben Monat neu hochladen. Du hast immer bis zum 3. des Folgemonats Zeit, um fehlende oder korrigierte Nachweise in der App nachzureichen.

Noch Fragen? Die Anleitung hat nicht ausgereicht oder du hast einen speziellen Fall? Schick uns einfach eine Nachricht an support@become1.de oder schreibe uns im Chat. Wir helfen Dir gerne weiter und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.