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🇩🇪 Welche Infos benötige ich zur Einreichung eines KITA-Beleges?

Über das become.1 KITA-Modul stellt dir dein Arbeitgeber einen virtuellen Kitazuschuss bereit. Du kannst Belege für die Kinderbetreuung ganz einfach in der become.1-App hochladen, um diese bezuschussen zu lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Informationen und Nachweise für die Erstattung erforderlich sind.

Um zu erfahren, wie du einen Beleg allgemein in der App hochlädst, klicke bitte hier.

Erklärvideo für das KITA-Modul:

Was kann erstattet werden?

Über das Kita-Modul kannst du Betreuungskosten (inklusive Verpflegungskosten) für nicht schulpflichtige Kinder einreichen, die bei einer Tagesmutter oder in einer entsprechenden Einrichtung (z. B. Kita) betreut werden.

Erforderliche Angaben auf dem Nachweis

Aus dem Dokument, das du hochlädst, müssen folgende Informationen klar ersichtlich sein:

  • Datum des Belegs
  • Angaben der Betreuungsstätte
  • Kosten / Betrag
  • Name des Kindes

Regelungen bei gleichbleibenden Kosten (Jahreseinreichung)

Wenn deine Betreuungskosten jeden Monat gleich bleiben, ist die Einreichung eines Nachweises einmal pro Kalenderjahr ausreichend. Beachte dabei bitte folgende System-Regeln:

  • Jährliche Erneuerung: Die Kosten müssen für jedes Kalenderjahr im System neu eingereicht werden.
  • Erstattungsmonate auswählen: Du musst bei der Einreichung die gewünschten Monate, für die du den Zuschuss erhalten möchtest, manuell auswählen.
  • Betragsfreie Monate ausschließen: Wichtig ist, dass du Monate, in denen keine Kosten anfallen (z. B. beitragsfreie Ferienmonate), zwingend aus der Auswahl herausnimmst.
  • Keine rückwirkende Erstattung: Eine rückwirkende Einreichung für vergangene Monate ist steuerrechtlich ausgeschlossen.

Wichtige Regeln für Verpflegungskosten

WICHTIG: Verpflegungskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, allerdings gilt hier eine strikte Regel, wenn es sich um keinen Pauschalbetrag handelt:

  • Kein Pauschalbetrag (Variable Kosten): Wenn sich die Verpflegungskosten monatlich ändern, musst du jeden Monat eine neue Rechnung einreichen.
  • Zeitpunkt der Einreichung: Die Einreichung muss zwingend in dem Monat erfolgen, in dem die Leistung erbracht oder die Rechnung erstellt wurde.
  • Keine rückwirkende Erstattung: Eine rückwirkende Einreichung für vergangene Monate ist steuerrechtlich ausgeschlossen.

Auszahlung des Zuschusses

Alle Kita-Belege und Jahresnachweise müssen bis spätestens zum 3. des Folgemonats eingereicht werden. Die Auszahlung deines Kitazuschusses erfolgt dann im darauffolgenden Monat automatisch über deine Gehaltszahlung.

Noch Fragen? Die Anleitung hat nicht ausgereicht oder du hast einen speziellen Fall? Schick uns einfach eine Nachricht an support@become1.de oder schreibe uns im Chat. Wir helfen Dir gerne weiter und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.