🇩🇪 Welche Infos benötige ich zur Einreichung des Mobilitätszuschusses?
Über das Mobility-Modul stellt dir dein Arbeitgeber einen virtuellen Mobilitätszuschuss bereit. Damit kannst du dir Kosten für Fahrten innerhalb Deutschlands erstatten lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Informationen und Nachweise für die verschiedenen Fahrtarten erforderlich sind und wie die Erstattung funktioniert.
Wie du einen Beleg allgemein korrekt in der App hochlädst, erfährst du hier.
Erklärvideo für das Mobility-Modul:
Welche Fahrten kannst du einreichen?
Es gibt zwei unterschiedliche Bereiche, über die Kosten erstattet werden können:
1. Private Fahrten
In dieser Kategorie kannst du ausschließlich Kosten für den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) einreichen.
- Linienverkehr: Es werden nur Fahrten im regulären Linienverkehr erstattet, die einen festgeschriebenen, vom Anbieter vorgegebenen Start- und Endpunkt haben.
- Reine Fahrtkosten: Es wird nur die normale Fahrt erstattet. Zusatzoptionen wie Sitzplatzreservierungen oder Upgrades (z. B. 1. Klasse) sind nicht erstattungsfähig.
Hinweis zum Deutschlandticket: Das Deutschlandticket fällt ebenfalls in diese Kategorie, da es ausschließlich im Linienverkehr des ÖPNV mit festen Einstiegs- und Ausstiegspunkten genutzt werden kann.
2. Fahrten zur Arbeitsstätte
Diese Fahrten sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie direkt zwischen deinem Wohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte stattfinden. Hierbei kannst du aus drei Bereichen wählen:
- ÖPNV: Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Regionalbahn etc.
- ÖPFV (Fernverkehr): Hierzu zählen IC, ICE, EC, Flixbus oder vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge auf festgelegten Routen.
- Andere Verkehrsmittel (Kilometerpauschale): Nutzt du ein anderes Verkehrsmittel, greift die Kilometerpauschale. Du erhältst für die einfache Fahrt von deinem Zuhause zu deiner Arbeitsstätte 38 Cent pro Kilometer erstattet.
WICHTIG ZUR KILOMETERPAUSCHALE: Tankbelege, Taxi, Uber, geliehene Roller (E-Scooter), Mietwagen, Parkgebühren oder Sitzplatzreservierungen können ausschließlich über die Kilometerpauschale abgerechnet werden. Trage dazu einfach die gefahrenen Kilometer direkt in der App ein – für diese Transportmittel musst du keine Belege oder Quittungen hochladen.
Was ist der Unterschied zwischen ÖPNV und ÖPFV?
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Dient der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr. Die Fahrten haben festgeschriebene Routen und Haltestellen, die du nicht individuell anpassen kannst.
- Öffentlicher Personenfernverkehr (ÖPFV): Umfasst den Fernverkehr. Dazu gehören alle Flex- und Spartickets für Fernzüge (ICE/IC/EC) sowie Fernbusse auf festgelegten Linien mit festen Haltepunkten.
Sonderregelungen für Tickets
- Deutschlandticket (rabattiert): Solltest du ein durch den Arbeitgeber vergünstigtes Ticket erwerben, muss dein Name als Arbeitnehmer zwingend auf dem Nachweis ersichtlich sein.
- Deutschlandticket Plus / Gruppentickets: Bei einem Plus- oder Gruppenticket kann maximal der Betrag erstattet werden, der auf die einzureichende Person entfällt.
Auszahlung des Zuschusses
Die Belege müssen bis spätestens zum 3. des Folgemonats eingereicht werden. Die Auszahlung deines Mobilitätszuschusses erfolgt dann im darauffolgenden Monat automatisch über deine Gehaltszahlung.
Noch Fragen? Die Anleitung hat nicht ausgereicht oder du hast einen speziellen Fall? Schick uns einfach eine Nachricht an support@become1.de oder schreibe uns im Chat. Wir helfen Dir gerne weiter und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden